Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens TAUDTE CONSULTING & SERVICE gelten für alle zustande kommenden Verträge sofern keine weitergehenden oder abweichenden Bestimmungen, vereinbart sind. Dies gilt auch für Nachträge und Folgeaufträge. Weitergehende oder abweichende Bestimmungen werden bei Vertragsschluss schriftlich vereinbart und gelten nur im vereinbarten Umfang.

 

1.2 Für den Vertrag gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der TAUDTE CONSULTING & SERVICE. Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor widersprüchlichen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

 

1.3 Bei Lieferung von Hardware- und Softwareprodukten gelten zusätzlich die Bedingungen des Herstellers / Verkäufers / Auftragnehmers in der jeweils gültigen Fassung.

 

1.5 Die TAUDTE CONSULTING & SERVICE behält sich technische Änderungen bei der Ausführung des Auftrags einer sicherheitstechnischen Anlage / funkvernetzten mobilen Brandmelde- und Evakuierungsanlage vor. Dies z. B. wenn sie sich aus technischem Fortschritt / Weiterentwicklung ergeben haben oder es im Einzelfall dem Interesse der Leistungsfähigkeit der sicherheitstechnischen Anlage / funkvernetzten mobilen Brandmelde und Evakuierungsanlage dient.

 

2. Tätigkeitsfeld

Tätigkeitsfeld der TAUDTE CONSULTING & SERVICE sind Beratungen mit den Schwerpunkten Brandschutz und Sicherheit sowie Barrierefreiheit und altersgerechtes Wohnen. Ziel der angebotenen Dienstleistungen sind Impulse für die weitere Planung sowie Prozessverbesserungen. Darüber hinaus werden Serviceleistungen für die an einem bestimmten Projekt oder Bau Beteiligten im Bereich Qualitätsmanagement und Brandschutz (z. B. Brandsicherheitsdienste, sicherheitstechnische Anlagen / mobile funkvernetzten Brandmelde- und Evakuierungsanlagen) angeboten. Es werden ausdrücklich keine Planungsleistungen, Abnahmeleistungen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen angeboten. Vom hier angegebenen Tätigkeitsfeld abweichende Bestimmungen werden bei Vertragsschluss schriftlich vereinbart und gelten nur im vereinbarten Umfang.

 

3. Vertrag

Der Vertrag kommt nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch die TAUDTE CONSULTING & SERVICE zustande. Der Inhalt der zu erbringenden Leistungen durch die TAUDTE CONSULTING & SERVICE ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag bzw. aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen und Nachträge bedürfen der Schriftform.

 

4. Angebot und Kalkulation

4.1 Angebote werden aufgrund von Informationen erstellt, die uns der Auftraggeber zukommen lässt. Sollte sich nach Vertragsschluss ein bei Vertragsschluss nicht kalkulierter oder vorher nicht kalkulierbarer über 10 % der veranschlagten Gesamtsumme hinausgehender Mehraufwand ergeben, wird dieser dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme des Grundes angezeigt – es sei denn, der Auftraggeber hat den Umstand selbst zu verantworten. Vom Auftraggeber gewünschte Zusatzleistungen, Änderungen oder Abweichungen bedürfen eines erneuten oder ergänzenden Vertragsschlusses.

 

4.2 Kosten die der TAUDTE CONSULTING & SERVICE nach Absprache mit dem Auftraggeber für die Erstellung eines Angebotes entstanden sind, sind der TAUDTE CONSULTING & SERVICE auch bei Nicht-Zustandekommen des Vertrages zu erstatten.

 

4.3 Wird das aus einem Angebot ablesbare Wissen dazu verwendet, Leistungen an andere Wettbewerber zu vergeben oder anderweitig zum Nachteil der TAUDTE CONSULTING & SERVICE zu verwenden, behalten wir uns Schadensersatzansprüche und weitergehende rechtliche Schritte vor.

 

4.4 Die Angebote respektive die angebotenen Leistungen sind projektbezogen und können nicht auf zukünftige Angebote übertragen werden. Diese Regelung gilt insbesondere für Honorar und Servicegebühren.

 

4.5 Die Angebote der TAUDTE CONSULTING & SERVICE sind, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, freibleibend. Gegebenenfalls zu den Angeboten gehörende Prospekte und Beschreibungen sind lediglich informativ. Darin enthaltene Abbildungen, Leistungsdaten, Maße und Gewichtsangaben können abweichen und werden nicht Vertragsbestandteil außer sie werden ausdrücklich durch uns bestätigt.

 

4.6 Sofern im Rahmen eines Einsatzes von sicherheitstechnischen Anlagen / funkvernetzten mobilen Brandmelde- und Evakuierungsanlagen Pauschalen für Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Brandmeldetechnik angeboten werden, sind diese nur bei einer durchgängigen Ausführung ohne Unterbrechungen und Fremdeinwirkungen innerhalb der Geschäftszeiten der TAUDTE CONSULTING & SERVICE und einer Montagehöhe bis zu 3,5 m kalkuliert.

 

4.7 Gegebenenfalls werden im Rahmen eines Einsatzes von sicherheitstechnischen Anlagen / funkvernetzten mobilen Brandmelde- und Evakuierungsanlagen bauseitige Vorleistungen / Leistungen (Bereitstellung notwendiger Netzwerk- / Internetanschlüsse, Starkstrom-, Erd-, Gerüst-, Maurer-, Stemm- Verputz und Malerarbeiten) erforderlich, welche nicht über die TAUDTE CONSULTING & SERVICE angeboten werden. Falls erforderlich, stellt der Auftraggeber auf seine Kosten Kranführer, Staplerfahrer oder Hilfskräfte z. B. zum Freiräumen von notwendigen Arbeitsflächen oder zur Beseitigung von Umständen, die unsere Arbeit behindern.

 

4.8 Bei dem Einsatz von z. B. sicherheitstechnischen Anlagen / funkvernetzten mobilen Brandmelde- und Evakuierungsanlagen trägt der Auftraggeber die Kosten für eine sachgerechte Entsorgung von Komponenten, die ausgebaut und ersetzt werden. Dies gilt auch für den Tausch und die Entsorgung von Akkumulatoren.

 

5. Mitarbeiter / Kooperationen

5.1 Auftraggeber und die TAUDTE CONSULTING & SERVICE arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich unverzüglich gegenseitig bei Abweichungen von vereinbartem Vorgehen und Grundlagen. Die Vertragspartner nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die Aufgaben aus dem Vertragsverhältnis verantwortlich wahrnehmen.

 

5.2 Die Dienstleistungen werden von Mitarbeitern der TAUDTE CONSULTING & SERVICE oder von Dritten, die den Erfordernissen entsprechend von der TAUDTE CONSULTING & SERVICE herangezogen werden können, durchgeführt. In jedem Fall bleibt die TAUDTE CONSULTING & SERVICE verantwortlicher Vertragspartner. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kooperationen mit anderen Stellen. Hier werden klar erkennbar eine gesonderte Beauftragung und ein Vertrag außerhalb einer ggf. schon bestehenden Geschäftsbeziehung mit der TAUDTE CONSULTING & SERVICE geschlossen. Gegebenenfalls gelten hier andere AGBs.

 

5.3 Im Fall eines (Teil-) Ausfalls (z. B. Erkrankung) von projektverantwortlichen Mitarbeitern und der damit verbundenen Nicht- oder teilweisen Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen wird die TAUDTE CONSULTING & SERVICE umgehend für Ersatz der ausgefallenen Kräfte bemüht sein. Die TAUDTE CONSULTING & SERVICE behält sich vor, die vertraglich vereinbarte Leistung innerhalb von 3 Monaten nachholen zu können. Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten hat der Auftraggeber die Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall werden ggf. schon erfolgte Zahlungen in dem Maße zurückerstattet, in dem die zugesagten Leistungen nicht erbracht werden konnten. Schon erbrachte Teilleistungen der TAUDTE CONSULTING & SERVICE müssen jedoch ausgeglichen werden. Weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

6. Honorar / Servicegebühren / Umsatzsteuer

Die angegebenen Beträge (Honorar, Servicegebühren, etc.) sind in Euro zu werten und, sofern nichts Abweichendes angegeben, Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Dies gilt ausdrücklich auch für Verbraucher.

 

7. Zahlungen / Rechnungsstellung

7.1 Sofern keine abweichende Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde, sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug unbar fällig. Nach diesem Zeitpunkt tritt der Verzug ein.

 

7.2 Bei Zahlungsverzug ist die TAUDTE CONSULTING & SERVICE berechtigt Mahngebühren in üblicher Höhe sowie Säumniszuschläge in Höhe von 5 Prozentpunkten (für Verbraucher) bzw. 9 Prozentpunkten (für Unternehmer) über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. in Rechnung zu stellen.

 

7.3 Projektbezogen ist die TAUDTE CONSULTING & SERVICE berechtigt Zwischenzahlungen oder Vorabzahlungen einzufordern.

 

8. Gewährleistung / Schadensersatz / Haftung

8.1 Gewährleistungsansprüche können nur nach begründeten Mängelrügen erhoben werden. Diese haben unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen schriftlich nach Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen.

Die Gewährleistungszeit für Mängel an sicherheitstechnischen Anlagen / funkvernetzten mobilen Brandmelde- und Evakuierungsanlagen beträgt darüber hinaus 24 Monate beginnend mit der Abnahme (ersatzweise, mangels Abnahme, beginnend mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage).

Die Gewährleistung für sicherheitstechnische Anlagen / funkvernetzte mobile Brandmelde- und Evakuierungsanlagen erlischt, wenn an der Anlage nicht fachgerechte Reparaturversuche, Instandsetzungsarbeiten oder technische Änderungen durch den Auftraggeber oder durch Dritte stattgefunden haben.

Eine Gewährleistung für vom Kunden bereitgestellte Produkte wird von der TAUDTE CONSULTING & SERVICE nicht übernommen.

Die Gewährleistung auf eine fehlerfreie Software beschränkt sich darauf, dass die gelieferten Programme für den üblichen oder nach dem Vertrag erforderlichen Gebrauch entsprechend der Beschreibung tauglich sind. Eine absolut fehlerfreie Erstellung von komplexen Softwaresystemen ist nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand möglich. Dies betrifft z. B. auch die Gebäudeautomation in Verbindung mit dem Einsatz von sicherheitstechnischen Anlagen / funkvernetzten mobilen Brandmelde- und Evakuierungsanlagen.

Werden Programme für kundeneigene Hardware eingesetzt, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die gelieferte Software und nicht auf deren Zusammenwirken mit der vom Kunden bereitgestellten Hard- und Software.

Bei sicherheitstechnischen Anlagen / funkvernetzten mobilen Brandmelde- und Evakuierungsanlagen bezieht sich die Mängelhaftung nicht auf die natürliche Abnutzung oder auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Betreiber entstehen. Darüber hinaus auch nicht, wenn die Komponenten ungeeigneten Atmosphären (ungeeigneten chemischen, physikalischen, elektromechanischen oder elektrischen Einflüssen) ausgesetzt sind, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

 

8.2 Für die Nachbesserung, sofern diese auf gerechtfertigten Ansprüchen besteht, ist der TAUDTE CONSULTING & SERVICE eine angemessene Frist zu gewähren. Ein Anspruch auf Ausgleich von Verzugsschäden besteht während und im Zusammenhang mit dieser Frist nicht.

 

8.3 Die TAUDTE CONSULTING & SERVICE ist in keinem Fall Schadensersatzpflichtig für die Folgen einer zeitlichen Verschleppung durch den Auftraggeber sowie Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche, abweichende oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind.

 

8.4 Bei höherer Gewalt (z. B. Katastrophenfälle) und der damit verbundenen Nicht- oder teilweisen Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist die TAUDTE CONSULTING & SERVICE um Schadensbegrenzung bemüht. Weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

8.5 Die aus den Dienstleistungen der TAUDTE CONSULTING & SERVICE resultierende Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Beratungen durch Mitarbeiter der TAUDTE CONSULTING & SERVICE oder von uns beauftragten Erfüllungsgehilfen erfolgen unverbindlich.

 

8.6 Bei dem Einsatz von z. B. sicherheitstechnischen Anlagen / funkvernetzten mobilen Brandmelde- und Evakuierungsanlagen haftet die TAUDTE CONSULTING & SERVICE darüber hinaus auch nicht für Schäden, die als Folge von strafbaren Handlungen (z. B. Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Sachbeschädigung / Vandalismus, gegenüber Personen, dem Eigentum oder dem Vermögen des Vertragspartners oder Dritten entstanden sind. Ausgeschlossen sind auch Ersatzansprüche für Folgeschäden, z. B. bei nichtfunktionieren der sicherheitstechnischen Anlage / funkvernetzten mobilen Brandmelde- und Evakuierungsanlage, Kosten von Polizei- / Feuerwehreinsätzen sowie von Sicherheitsunternehmen.

Die TAUDTE CONSULTING & SERVICE haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Kunden, welche z. B. in Verbindung mit einem Ausfall z. B. einer sicherheitstechnischen Anlage / funkvernetzten mobilen Brandmelde- und Evakuierungsanlage entstehen, durch fehlerhafte Funktion von Programmen oder Datenverlust, wenn die vom Kunden gewählte Systemkombination seinen Erfordernissen nicht entspricht oder die beabsichtigten Ergebnisse nicht erreicht werden.

 

8.7 Bei dem Einsatz von z. B. sicherheitstechnischen Anlagen / funkvernetzten mobilen Brandmelde- und Evakuierungsanlagen obliegt es dem Betreiber / Auftraggeber die TAUDTE CONSULTING & SERVICE über Nutzungsänderungen zu informieren und sich mit uns abzustimmen. Kommt es aufgrund von Nutzungsänderungen zu einer Fehlfunktion der Anlage oder zu Schäden an der Anlage selbst, erlischt jeder Gewährleistungsanspruch, jeder Anspruch auf Schadensersatz und jede Haftung.

 

8.8 Bei dem Einsatz von sicherheitstechnischen Anlagen / funkvernetzten mobilen Brandmelde- und Evakuierungsanlagen bietet die TAUDTE CONSULTING & SERVICE bei der Herstellung einer Verbindung zwecks Übertragung von Meldungen über öffentliche Netze (öffentliches Fernsprechnetz oder über andere Übertragungsmedien) keine höhere Sicherheit als die dem entsprechenden Übertragungsdienst zugrunde liegende spezifische Sicherheit.

 

9. Abnahme und Gefahrenübergang bei mobilen Brandmelde- und Evakuierungsanlagen

9.1 Mit dem Tag der Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber geht die Gefahr auf den Vertragspartner über. Dies gilt auch für Teilabnahmen.

 

9.2 Erfolgt aufgrund des Projektgeschehens keine förmliche Abnahme, gilt die Anlage 14 Tage nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung als abgenommen. Die Inbetriebnahme ersetzt die Abnahme. Nicht wesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht, die Abnahme zu verweigern / verzögern.

 

10. Geheimhaltung

10.1 Die TAUDTE CONSULTING & SERVICE wird über jede Wahrnehmung im Verlauf der Tätigkeiten oder den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen Stillschweigen bewahren. Wir verpflichten uns darüber hinaus der Geheimhaltung unserer Tätigkeit sowie der Geheimhaltung von Informationen, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse die wir von unseren Auftraggebern bekommen, sofern hier ein berechtigtes Interesse besteht. Ausgenommen von diesen Regelungen sind strafrechtliche Sachverhalte.

 

10.2 Die TAUDTE CONSULTING & SERVICE gibt Kundendaten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind erforderliche Daten die im Rahmen von einer Auftragsabwicklung an Erfüllungsgehilfen, Kooperationspartner und Subunternehmen der TAUDTE CONSULTING & SERVICE für eine ordentliche Auftragsabwicklung weitergegeben werden müssen.

 

10.3 Zur Veröffentlichung von Referenzprojekten muss sich die TAUDTE CONSULTING & SERVICE eine schriftliche Einwilligung des Auftraggebers einholen. Anonymisierte Veröffentlichungen zu Werbezwecken und Dokumentation (Siehe Ziffer 11.) sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen.

 

10.4 Die TAUDTE CONSULTING & SERVICE behält sich darüber hinaus vor, für Forschungs- und Evaluierungstätigkeiten anonymisierte Daten zu verwenden die keinerlei Rückschlüsse auf den Auftraggeber zulassen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse preisgeben.

 

11. Archivierung

Die Archivierung erfolgt sowohl auf elektronischem Weg als auch in Schriftform. Alle Unterlagen oder Dokumente werden mindestens 5 Jahre aufbewahrt. Elektronische Daten können jedoch gegebenenfalls schon vor Ablauf dieser Frist mit anderer Software oder anderen Betriebssystemen nicht mehr gelesen und verwendet werden. Auf diesen Umstand wird ausdrücklich hingewiesen.

 

12. Urheberrecht

12.1 Alle Veröffentlichungen der TAUDTE CONSULTING & SERVICE sowie dem Kunden in Print und digitaler Form zu Verfügung gestellten Unterlagen, unterliegen dem Urheberrecht. Diese Werke dürfen nur vollständig und wort- und formgetreu in dem dafür bestimmten Maß verwendet werden. Eine Veröffentlichung, auch in Teilen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der TAUDTE CONSULTING & SERVICE. Eine Weitergabe an oder Nutzung durch Dritte ist ausgeschlossen. Darüber hinaus bedarf jegliche andere Verwendung, auch die Vervielfältigung und das Kopieren über das Ausmaß der bestimmungsgerechten Verwendung hinaus, der vorherigen schriftlichen Zustimmung der TAUDTE CONSULTING & SERVICE.

 

12.2 An Printmedien und digitalen Dokumenten behält sich die TAUDTE CONSULTING & SERVICE darüber hinaus Eigentumsrecht vor, und damit das Recht auf Veröffentlichung in anonymisierter Form zu Werbezwecken und Dokumentation.

 

12.3 Werden durch die TAUDTE CONSULTING & SERVICE Programme zur Nutzung überlassen, sind diese urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber oder Betreiber verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und für den entsprechenden Anwendungsfall und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Eine Vervielfältigung von Programmen und ein Überlassen an unbefugte Dritte sowie das zur Verfügung stellen von Kopien an unbefugte Dritte ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadensersatzansprüche vor.

 

13. Gerichtsstand / Rechtswahl

Für sämtliche Streitigkeiten zwischen der TAUDE CONSULTING & SERVICE und Nicht-Verbrauchern ist Gerichtsstand D-97264 Helmstadt. Es gilt deutsches Recht.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden bzw. sollten die AGB eine Lücke enthalten, so bleibt dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke. Bei einer unzulässigen Frist gilt das gesetzliche Maß.

 

 

Helmstadt, 07.10.2022